Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts zu lauten hat: „Es wird festgestellt, dass es sich bei dem von Friedrich L***** hinterlassenen landwirtschaftlichen Anwesen EZ ***** nicht um einen Erbhof im Sinn des …
Text Begründung: Der am 31. 8. 2006 verstorbene Friedrich L***** war Alleineigentümer der landwirtschaftlichen Liegenschaft EZ *****, vulgo S*****. Die Gesamtfläche der Liegenschaft beträgt 5,0001 ha. Davon entfallen 4,5328 ha auf landwirtschaftlich genutzte Flächen und 0,4673 ha auf befestigte bzw verb…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: § 3 Abs 1 Kärntner ErbhöfeG 1990 bestimmt, dass Hofbestandteile alle dem Hofeigentümer gehörenden Grundstücke sind, die Zwecken der Landwirtschaft dienen, regelmäßig von der Hofstelle aus bewirtschaftet werden und eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dabei ist nicht auf die Nutz…