JudikaturJustizRS0062500

RS0062500 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. August 2004

Zur Untersuchungspflicht des Käufers: Falls ihm Fachkenntnisse fehlen, hat er Sachverständige der Untersuchung beizuziehen (HS 236), wodurch höchstens eine entsprechende Verlängerung der Rügefrist eintritt (SZ 27/117).

Entscheidungen
4