Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 10.506,60 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.751,10 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, eine in Italien ansässige, aus fünf Gesellschaften bestehende Holding-Gesellschaft, zu deren Geschäftstätigkeiten unter anderem auch Exporte von Kastanien nach Österreich zählen, lieferte im Herbst 1984 bzw. Winter 1984/85 dem Beklagten, einem in Österreich…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig (§ 502 Abs 4 Z 1 ZPO a.F.), im Ergebnis aber nicht berechtigt. Der Beklagte macht in seiner Revision - soweit sie sich mit dem Sachproblem beschäftigt und nicht nur über die gesellschaftspolitische Ordnung der Oststaaten reflektiert - nur geltend, es sei unrichtig, daß die …