Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 299,99 (darin EUR 50,-- an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist und war schon vor dem 19. 12. 1988 bücherlicher Eigentümer von Anteilen der Liegenschaft EZ 1331, GB Hadersdorf, womit Wohnungseigentum am Haus 7, Block IV verbunden ist. Hans-Joachim D*****, der frühere Nachbar des Beklagten, war Eigentümer von Anteilen an ders…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist - entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichtes - zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Die Kläger machen geltend, dass der Beklagte die Garage VI/13, Block II, die mit dem für sie einverleibten Liegenschaftsanteilen als Zubehörwohnungseigentum verbunden ist, titellos benütze. Die R…