Spruch Der Revision der beklagten Parteien wird nicht Folge gegeben; hingegen wird der Revision der klagenden Partei Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert, daß es zu lauten hat: "Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei 1,080.000 S samt 5 % Zinsen…
Text Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte ist eine zu HRA 1175 des Handelsregisters Salzburg registrierte Kommanditgesellschaft, die Zweitbeklagte eine zu HRA 7222 des Handelsregisters Köln registrierte offene Handelsgesellschaft. Die drittbeklagte Aktiengesellschaft ist persönlich haftende Gesellschaf…
Rechtliche Beurteilung KommRat G*** erwähnte im Verlauf des Gespräches ein weiteres, bisher noch nicht genanntes Grundstück, das für das Projekt in Frage kommen könnte; er gab dabei den Anwesenden keine genaue Anschrift, sondern nur die ungefähre Lage des Grundstücks mit "Triesterstraße/Nähe Matzleinsdorferplatz" bekannt.…