JudikaturJustizRS0062354

RS0062354 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. August 2020

Die Entgeltvermutung des § 354 Abs 1 HGB erstreckt sich auf jeden Kaufmann, der in Ausübung seines Handelsgewerbes für einen anderen Geschäfte besorgt oder Dienste leistet. Dieser Bestimmung liegt der der Verkehrssitte zu entnehmende Gedanke zugrunde, daß ein Kaufmann einem anderen nicht umsonst Dienste leistet.

Entscheidungen
5