Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 24.612,22 S (darin 4.102,04 S USt) und dem Nebenintervenienten die mit 24.612,22 S (darin 4.102,04 S USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Aufgrund der beschränkten Ausschreibung der durch einen - für Planung und örtliche Bauausicht zuständigen - Zivilingenieur für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft beratenen, nicht verfahrensbeteiligten Gemeinde W***** vom 29.Juli 1988 für das Bauvorhaben "WV, Lieferung von Hochdr…
Rechtliche Beurteilung Als aktenwidrig bekämpft die klagende Partei die Auffassung der zweiten Instanz, es sei ihr der Beweis des Bestehens einer Verkehrsauffassung nicht gelungen, die gegenüber einem vereinbarten Betriebsdruck gewöhnlich einen Sicherheitsfaktor von zumindest 1,6 für den Berstdruck, allenfalls auch mehr e…