JudikaturJustizRS0062063

RS0062063 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2020

ÖNormen sind in besonderer Weise zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Sicherheit Gebotenen geeignet, weil sie den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden Regeln der Technik widerspiegeln.

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