Spruch Die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes durch einen Kaufmann ist für diesen nur insoweit ein (akzessorisches) Handelsgeschäft, als sich die Vertretung auf Firmen- (und Betriebs-) angelegenheiten bezieht (§ 343 Abs. 2 HGB.). Die Firma eines Einzelkaufmannes ist nur das Kennzeichen seines Unternehm…
Text Der Rechtsanwalt Dr. M. hatte den Kaufmann L., der nach der Okkupation ein Unternehmen arisiert und unter der auf seinen Namen geänderten Firma geführt hatte, durch Jahre vertreten. L. ist anläßlich des Zusammenbruches des nationalsozialistischen Regimes geflüchtet. Für sein Unternehmen ist in der F…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Aus § 17 HGB. im Zusammenhalte mit § 51 JN. ergibt sich, daß die Firma eines Kaufmannes weder ein Rechtssubjekt noch ein besonderes Rechtsobjekt, sondern nur ein Kennzeichen des Unternehmens ist, dessen Subjekt und Rechtsträger der Kaufmann als physische Person ist (Hämmerle, Gru…