JudikaturJustizRS0061904

RS0061904 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2010

Die Firma eines Einzelkaufmannes ist weder Rechtssubjekt noch Rechtsobjekt, sondern nur Kennzeichen seines Unternehmens, dessen Rechtsträger der Kaufmann als physische Person ist. Die Trennung von Geschäftsvermögen und Privatvermögen hat beim Einzelkaufmann keine privatrechtliche, sondern nur eine gewerberechtliche, steuerrechtliche und buchhalterische Bedeutung.

Entscheidungen
7