JudikaturJustizRS0061846

RS0061846 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 2022

Bei der Beurteilung, ob eine deutliche Unterscheidbarkeit zweier Firmenbezeichnungen gegeben ist, kommt es nicht nur auf den Wortsinn und das Wortbild, sondern vor allem auch auf den Wortklang an.

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