Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die in ihrem das Hauptbegehren abweisenden Teil als nicht in Beschwerde gezogen unberührt bleiben, werden im übrigen dahin abgändert , daß die Entscheidung insoweit wie folgt zu lauten hat: "Das erste Eventualbegehren, der Beschluß der G…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Erst- bis Elft-Beklagten sind Kommanditisten, der Zwölft- und Dreizehnt-Beklagten sind atypisch stille Gesellschafter, die Vierzehnt-Beklagte ist Komplementärin der P***** GesellschaftmbH Co KG. Die Vierzehnt-Beklagte wurde 1979 vom Kläger, dem Erst-, Zweit-,…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision der Beklagten ist berechtigt. Die Beklagten sind der Auffassung, daß die P***** GesellschaftmbH Co KG eine kapitalistisch organisierte Kommanditgesellschaft sei. Das zeigten das Gesellschaftskapital von mehr als 100,000.000,- Schilling und die Tatsac…