Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden mit der Maßgabe bestätigt, dass sie zu lauten haben: "Das Begehren des Inhalts, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei ab 1. 8. 2001 ein Pflegegeld in einer die Stufe 4 übersteigenden Höhe zu gewähren, wird ab…
Text Entscheidungsgründe: Die am 9. 8. 1936 geborene Klägerin bezog von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt ab 1. 3. 1996 Pflegegeld der Stufe 1. Über ihren Antrag vom 16. 12. 1998 gewährte die Beklagte ab 1. 1. 1999 Pflegegeld der Stufe 2. In der dagegen erhobenen Klage begehrte die Klägerin Pfle…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtwegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsa…