Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 8.096,72 (darin S 736,07 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und der Beklagte sind die persönlich haftenden Gesellschafter, der Zweitkläger der Kommanditist der im Handelsregister eingetragenen Personenhandelsgesellschaft "Elektrizitäts- und Sägewerk Kirchberg am Wechsel Brüder E***" (KG Wiener Neustadt HRA 263). Nach dem …
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig aber nicht berechtigt. Der erkennende Senat tritt der zutreffenden rechtlichen Beurteilung der Vorinstanzen bei, daß der Beklagte als einer der drei Gesellschafter der Kommanditgesellschaf…