Spruch Auf die Werthaftungssumme des Erwerbers eines Unternehmens nach § 1409 ABGB ist anrechenbar, was der Veräußerer aus dem Kaufschilling mit oder ohne Einverständnis des Erwerbers an zugehörigen Schulden bezahlt hat Die Haftung des Übernehmers der Firma nach § 25 HGB setzt die Veräußerung eines vollka…
Text Der Kläger begehrt den Zuspruch von 92 494.84 S sA und bringt vor, die Beklagte, die in der Klage mit "Firma A. J. Gesellschaft m.b.H." bezeichnet wird (Richtigstellung der Parteienbezeichnung unter Hinweis auf eine Änderung des Firmennamens der Beklagten S. 19), betreibe in V, V.-Stadt 3, ein Hande…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gemäß § 25 Abs. 1 HGB haftet, wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, für alle im Betrieb des Geschäftes begrundeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers…