Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.629,60 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 771,60 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu zahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind die Gesellschafter der im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien zu HRA 5021 unter der Firme "Druckerei S*** P***" eingetragenen offenen Handelsgesellschaft. § 12 des zwischen Otto S*** und Franz P*** am 3. Jänner 1951 schriftlich errichteten Gesellscha…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Den Vorinstanzen ist darin zu folgen, daß das in § 12 Abs 1 des Gesellschaftsvertrages vereinbarte Wettbewerbsverbot mit der Dispositivnorm (§ 109 HGB) des § 112 HGB - soweit es sich um Konkurrenztätigkeiten in Österreich handelt - übereinstimmt. Nach § 112 Abs 1 H…