Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 2.215,44 EUR (darin 369,24 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloss mit der Beklagten, der Medizinischen Universität *****, der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der B***** AG im Jahr 2010 einen Vertrag zur Errichtung des L***** Instituts für *****forschung (L*****) ab. Das L***** verfolgte einen gemeinnützige…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1. Der Oberste Gerichtshof billigt die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts sowohl im Ergebnis als auch in der methodischen Ableitung, sodass darauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 ZPO). 2.1. Zwar k…