Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die Gesellschaft besteht aus einem Komplementär und zwei Kommanditistinnen. Mit Eingabe vom 16.8.1993 gaben der Komplementär der Gesellschaft und eine Kommanditistin bekannt, daß der Sitz der Gesellschaft im Zuge der Betriebsstillegung von O***** nach W***** verlegt worden sei und bean…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist wegen fehlender Rechtsmittellegitimation des Komplementärs der Gesellschaft unzulässig. Zur Anmeldung der Tatsachen nach §§ 106 und 107 HGB und somit auch einer Verlegung des Sitzes der Gesellschaft an einen anderen Ort sind gemäß § 108 HGB sämtliche Gesellschafter verpflic…