JudikaturJustizRS0061480

RS0061480 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2021

Die Verletzung des Wettbewerbsverbotes kann nur zu einem aus der Schädigung der Gesellschaft auf den anderen Gesellschafter wirkenden (mittelbaren) Schaden geführt haben. Gerade solche Forderungen zählen aber zu den allein der Gesellschaft zustehenden "Sozialansprüchen" (GesRZ 1979,118).

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5