Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: „Das Klagebegehren, es werde festgestellt, dass das zwischen der Beklagten und dem Kläger bestehende Dienstverhältnis auch über den 31. 1. 2006 hinaus aufrecht sei, wird abgewiesen. Der K…
Text Entscheidungsgründe: Einzig persönlich haftende Gesellschafterin der Beklagten ist die K***** GmbH. Nicht vertretungsbefugte Kommanditisten sind H*****, die N*****-GmbH sowie die A***** GmbH (W*****-Gruppe, in der Folge immer: W*****). Gemäß Punkt IV.2 des Gesellschaftsvertrages über die Errichtung …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der Beklagten erhobene außerordentliche Revision ist zulässig, weil die Auslegung des Redakteurstatutes durch die Vorinstanzen korrekturbedürftig erscheint. Die Revision ist auch berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass im Verfahren ausschließlich zu klären ist, ob die durch den Geschä…