JudikaturJustizRS0061028

RS0061028 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. November 1933

Die Klage auf Ersatz des Schadens, den der Hypothekargläubiger durch die Entwertung einer verbücherten Valutenforderung zu erleiden behauptet, kann im Grundbuche nicht angemerkt werden.