JudikaturJustizRS0061000

RS0061000 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2015

Ist eine Liegenschaft Gesellschaftsvermögen gewesen und demzufolge der Gesamtrechtnachfolger durch Anwachsung übergegangen; ist das Grundbuch gemäß § 136 GBG zu berichtigen, dies allerdings nur dann, wenn die Gesellschaft im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist.

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