JudikaturJustizRS0060916

RS0060916 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Oktober 1977

Übertragung der - über die Befugnisse eines Pächters hinausgehenden - (eigentümerähnlichen) wirtschaftlichen Verfügungsmöglichkeit (Nutzung, Verwertung, Substanzbeteiligung) über ein Grundstück fällt auch ohne formelle Eigentumsübertragung unter § 1 Abs 2 GrEStG.