Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben wie folgt: "Der Antrag der Antragstellerin, eine "berichtigende Ergänzung" in EZ *****, Grundbuch ***** zu B LNR 1 dergestalt einzutragen, dass mit ihrem Mindestanteil von 7…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist zu 787/4480stel Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist. Die Revisionsrekurswerber sind Miteigentümer, auch mit ihren Anteilen ist Wohnungseigentum verbunden. Grundlage der Einverleibung des Rech…
Rechtliche Beurteilung Nach dem hier anzuwendenden Wohnungseigentumsgesetz 1948 war das Miteigentum im Grundbuch als Beschränkung des Eigentumsrechtes der übrigen Miteigentümer zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Anteils, mit dem es verbunden ist, einzutragen und bei dem Anteil des Berechtigten ersichtlich zu machen …