Spruch Rekurslegitimation in Grundbuchsachen. Die grundbücherliche Durchführung der Liegenschaftsteilung ist trotz des Fehlens der Parzellierungsgenehmigung der Baubehörde (Vdg. vom 21. Juli 1932, BGBl. Nr. 204) zu bewilligen. Entscheidung vom 10. Feber 1954, 1 Ob 67/54. I. Instanz: Bezirksgericht Melk;…
Text Mit Kaufvertrag vom 16. und 26. Mai 1953 kauften die Antragsteller von Cäzilia J. da8 aus dem Grundstück 321/1 Wiese neu gebildete Grundstück 321/3 im Ausmaß von 985 m2. Auf Grund dieses Kaufvertrages, eines Lageplanes, der Freilassungserklärung der Sparkasse in M. vom 10. September 1952, der Löschu…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Revisionsrekurswerber vertreten die Ansicht, daß die Stadtgemeinde M. nicht befugt gewesen sei, gegen den erstgerichtlichen Beschluß ein Rechtsmittel einzulegen. Denn nach § 6 der BauO. für NÖ. stehe einer Gemeinde mit eigenem Statut, sonst aber der Bezirksverwaltungsbehörde,…