Spruch Der Revision wird stattgegeben. Das angefochtene Urteil und das Urteil erster Instanz, soweit es das Löschungsbegehren nach Punkt 2 der Klage betrifft, werden aufgehoben und derart abgeändert, daß die in der Einlage 150 des Grundbuches 63.253 Mayersdorf unter COZ 1 a einverleibte Dienstbarkeit des G…
Text Entscheidungsgründe: Von einer Landesstraße zweigt ein in der Natur auf mehrere 100 m ausgebildeter Weg (in der Folge: Zufahrtsweg) ab. Dieser Zufahrtsweg verläuft geradlinig über 10 Grundstücke jeweils entlang deren nordwestlicher Grenze. Er quert zunächst das an die Landesstraße anrainende Grunds…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den darzulegenden Erwägungen zulässig und berechtigt. Der Grundbuchseintragung im Lastenblatt der im Miteigentum der Klägerin stehenden Liegenschaft (EZ 150) sowie der entsprechenden Eintragung im Gutsbestandsblatt A 2 der nun im Eigentum des Beklagten stehenden Liegenschaft (EZ…