JudikaturJustizRS0060795

RS0060795 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. März 2006

Der Anspruch auf Löschung einer materiell unrichtigen Grundbuchseintragung bleibt dem durch diese Belasteten gegenüber einem Geschenknehmer oder Vermächtnisnehmer in gleicher Weise gewahrt wie gegenüber dessen Geschenkgeber oder Erblasser.

Entscheidungen
3