JudikaturJustizRS0060616

RS0060616 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 2019

Eine bloße Namensänderung ist bei Änderung des Rechtssubjektes selbst, dem die betroffenen Liegenschaften gehören, und nicht bloß dessen Namens, nicht gegeben.

Entscheidungen
5