RS0060604 – OGH Rechtssatz
RS0060604 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Unter § 94 Abs 1 Z 2 GBG sind auch gegründete Bedenken gegen Bestehen und Umfang der Vertretungsmacht dessen zu subsumieren, der eine Vertragsurkunde im Vollmachtsnamen eines Vertragspartners unterfertigte (hier: Machthaber des Verkäufers erwirbt Liegenschaft durch Selbstkontrahieren: Bedenken einerseits wegen Unbestimmtheit des dem selbstkontrahierenden Vertreter in der Verkaufsvollmacht vorgeschriebenen Kaufpreises, weil dort nicht zum Ausdruck gebracht wurde, ob die auf dem Kaufgegenstand lastenden Hypotheken unter Anrechnung auf den Preis zu übernehmen sind, andererseits wegen der vom Vertreter - mit sich selbst! - vereinbarten - ungewöhnlichen - Zahlungsmodalitäten).