JudikaturJustizRS0060547

RS0060547 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2009

§ 14 Abs 2 GBG lässt Höchstbetragshypotheken zu; es muss daher auch die Eintragung eines Pfandrechtes für Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag - eindeutig bestimmt durch die ziffernmäßige Angabe des höchsten Zinsfußes - zulässig sein.

Entscheidungen
5