RS0060426 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Ein Satzungsänderungsbeschluss auf Änderung des Geschäftsjahres ist nach Ablauf eines Geschäftsjahres im Sinne der nicht geänderten Satzung nicht im Rückbezug auf das abgelaufene Geschäftsjahr in das Firmenbuch eintragbar.