JudikaturJustizRS0060426

RS0060426 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2012

Ein Satzungsänderungsbeschluss auf Änderung des Geschäftsjahres ist nach Ablauf eines Geschäftsjahres im Sinne der nicht geänderten Satzung nicht im Rückbezug auf das abgelaufene Geschäftsjahr in das Firmenbuch eintragbar.

Entscheidungen
3