JudikaturJustizRS0060340

RS0060340 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. September 2014

Kommt nach dem Urkundeninhalt die Beurteilung eines Rechtsgeschäftes als Schenkung oder als Vertrag mit überwiegender Schenkungsabsicht in Betracht, wäre auf die Einhaltung der für diese Verträge erforderlichen Formvorschriften Bedacht zu nehmen.

Entscheidungen
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