JudikaturJustizRS0060243

RS0060243 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2015

Die Urkundensammlung ist auch ohne Bezugnahme im Hauptbuche nach § 5 GBG zu berücksichtigen, wenn sich aus der Art der Eintragung die Vermutung ergibt, dass wichtige Nebenbestimmungen zwar in der Urkunde, aber nicht im Hauptbuche erscheinen.

Entscheidungen
5