Spruch Es wird der Nichtigkeitsbeschwerde des Peter A zur Gänze und der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, 1. im Schuldspruch des Peter A (wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 StGB…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Handelsvertreter Peter A des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, 'zwischen Sommer und Ende des Jahres 1977' in Dornbirn als Geschäfsführer der C A Produktions- und Vertriebsgesellschaft m.b.…
Rechtliche Beurteilung Die Mängelrüge dieses Beschwerdeführers versagt, soweit er dem Erstgericht vorwirft, bei der Feststellung, daß die C A Produktions- und Vertriebsgesellschaft m.b.H. um die Jahreswende 1977/78 zahlungsunfähig wurde, die Aussage des Zeugen (Anton) E über das Vorhandensein eines Warenlagers im Wert vo…