Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur Verfahrensergänzung und neuen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Kläger war Gesellschafter der A*** Marmorbau Gesellschaft mbH mit einer Stammeinlage von S 25.000 auf das Stammkapital von S 100.000. Der Beklagte war nach dem Ausscheiden des Klägers als Geschäftsführer alleiniger Geschäftsführer der GmbH. Die letzte Generalversammlung, bei der der…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist auch berechtigt. Das GmbHG macht es den Geschäftsführern zur besonderen Pflicht, die erforderlichen Bücher der Gesellschaft zu führen und innerhalb einer Frist von 5 Monaten für das abgelaufene Geschäftsjahr den Jahresabschluß aufzustellen (§ 22 Abs 1 und 2 GmbHG). Der Jahresabschlu…