JudikaturJustizRS0060081

RS0060081 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2007

Aufgabe der Liquidatoren ist es, die laufenden Geschäfte zu beenden, die Forderungen der Gesellschaft einzuziehen, das Sachvermögen der Gesellschaft zu verwerten, die Gesellschaftsgläubiger zu befriedigen oder sicherzustellen und das Restvermögen unter die Gesellschafter zu verteilen.

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2