JudikaturJustizRS0060068

RS0060068 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2021

Ist infolge der Uneinigkeit der Liquidatoren eine ordnungsgemäße Beendigung der Abwicklung ohne Nachteil des antragstellenden Gesellschafters nicht gewährleistet, liegt ein wichtiger Grund zur Abberufung der bisherigen Liquidatoren und ihrer Ersetzung durch einen neuen Abwickler vor.

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