Spruch Die Frist für die Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses der Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. beginnt mit dem Tage der Eintragung des Beschlusses in das Protokollbuch und muß innerhalb der Frist bei Gericht eingelangt sein Entscheidung vom 1. September 1966, 6 Ob 218/66 I. Instanz:…
Text Die Klägerin begehrte mit der am 26. Oktober 1965 eingebrachten Klage, die in der Generalversammlung der Beklagten am 23. September 1965 mit Stimmenmehrheit des Mitgesellschafters Dr. Helmut W. gefaßten Beschlüsse a) auf Miete eines Druckinnenmischers, b) auf Übernahme der Kosten der Herstellung ein…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Als aktenwidrig rügt die Klägerin die Ausführungen des Berufungsgerichtes, sie sei an der Erhebung der Nichtigkeitsklage nicht gehindert gewesen, weil sie lange vor Ablauf der Monatsfrist des § 41 (4) GesmbHG. von dem genauen Wortlaut der Beschlüsse und von der Tatsach…