JudikaturJustizRS0059971

RS0059971 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2023

Der gerichtlich bestellte Notgeschäftsführer verliert seine Funktion vor Beendigung der Vertretungsnotlage nicht durch seine (Verzichtserklärung) Erklärung gegenüber dem Gericht, sondern erst durch gerichtlichen Enthebungsbeschluss. Dazu bedarf es eines triftigen Enthebungsgrundes.

Entscheidungen
7