JudikaturJustizRS0059939

RS0059939 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2020

Zur Rechtswirksamkeit des Vertrages über die Abtretung eines Geschäftsanteiles an einer GmbH ist die Beurkundung der Abtretungserklärung des Abtretenden und der Übernahmeerklärung des Erwerbers in einem Notariatsakte erforderlich.

Entscheidungen
6