Spruch Abberufung des Geschäftsführers einer Ges. m. b. H., der an der Gesellschaft mit der Hälfte des Stammkapitals beteiligt ist, durch Gesellschafterbeschluß. Stimmrecht des geschäftsführenden Gesellschafters, wenn durch Generalversammlungsbeschluß seine Rechte verkürzt oder ein ihm gewährtes Darlehen a…
Text Die "F." Ges. m. b. H. (beklagte Partei) besteht aus zwei Gesellschaftern u. zw. dem Kläger als dem geschäftsführenden Gesellschafter und der Nebeninterventin auf Seite der beklagten Partei, der "I." Ges. m. b. H. Jeder der beiden Gesellschafter ist mit einer Stammeinlage von je 20.000 S an der bekl…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Revision des Klägers bekämpft die Entscheidung des Berufungsgerichtes zu lit. a) (richtig lit. b)) des Klagebegehrens mit der Begründung, den Gesellschaftern einer Ges. m. b. H. stehe in allen Fällen das Stimmrecht zu, mit Ausnahme der Fälle des § 39 Abs. 4 GesmbHG…