JudikaturJustizRS0059914

RS0059914 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. März 2007

Zwei oder mehrere kollektiv zeichnungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH müssen keineswegs immer gleichzeitig handeln; es genügt vielmehr Übereinstimmung ihres Handelns in zeitlicher Stufenfolge, aber auch nachträgliche - es sei ausdrücklich, sei es stillschweigende - Genehmigung.

Entscheidungen
8