JudikaturJustizRS0059856

RS0059856 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 1952

Bei der GmbH bedarf die Bestellung eines Prokuristen anders als bei der OHG für die Wirkung nach außen der Bestellung durch sämtliche Geschäftsführer, für das Innenverhältnis eines Gesellschafterbeschlusses.