Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird abgeändert und die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt. Die klagende Partei ist schuldig, dem Beklagten die mit S 11.358,40 bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (einschließlich S 40,-- Barauslagen und S 1.886,4…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte vom Beklagten die Bezahlung des Betrages von S 142.385,65 sA. Zur Begründung brachte sie vor, daß sich der Beklagte ihr gegenüber fälschlicherweise als von der M*** Gesellschaft mbH beauftragt und ermächtigt ausgegeben habe, Mietzinsbeträge in der G…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. Das Berufungsgericht hat zwar zutreffend erkannt, daß Michael M*** für die im Stadium einer sogenannten "Vorgesellschaft" befindliche Gesellschaft mbH verbindliche rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben konnte (vgl. hiezu HS 11.394 und die dort umfassend zi…