Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: 'Der vom Aufsichtsrat der beklagten Partei in seiner Sitzung vom 19. Jänner 1984 gefaßte Beschluß, Dr. Alfred D zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu bestellen, ist samt dem diesem Beschluß zug…
Text Entscheidungsgründe: Am Stammkapital der beklagten Gesellschaft m.b.H. sind die REPUBLIK ÖSTERREICH zu 50 % sowie das Land Steiermark und die Stadt Graz zu 25 % beteiligt. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Bau und Betrieb von Verkehrsflughäfen in Graz und im Land Steiermark mit al…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen vom Kläger erhobene Revision ist im Ergebnis berechtigt. Der Kläger begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses des Aufsichtsrates der beklagten Partei und des diesem zugrundeliegenden Wahlaktes in der Sitzung vom 19. Jänner 1984, mit welchen Dr. Alfred D zum Vorsitzenden …