JudikaturJustizRS0059832

RS0059832 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Juli 2015

Die Geschäftsführung kann einem Geschäftsführer nicht ganz genommen werden. Sie kann auch nicht so weit reduziert werden, dass der Geschäftsführer mit Vertretung ohne Geschäftsführung, sohin mit Vollmacht ohne Auftrag, dasteht. Eine Vereinbarung, durch die ein Geschäftsführer von jeder Mitwirkung an der Geschäftsführung ausgeschlossen würde, ist unwirksam.

Entscheidungen
5