Spruch Der außerordentlichen Revision wird teilweise Folge gegeben. I. Das angefochtene Urteil wird insoweit bestätigt, als es als Teilurteil zu lauten hat: „1. Die Klagsforderung besteht hinsichtlich der erstbeklagten Partei mit EUR 12.848,07 samt 4 % Zinsen aus EUR 10.848,07 seit 23. 6. 2004 zu Recht. 2.…
Text Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte gründete am 9. 2. 1998 zur Führung eines Sanitärinstallationsbetriebs eine GmbH, wobei er drei Viertel der Anteile und die Geschäftsführung übernahm. Da er selbst nicht über die erforderliche gewerbebehördliche Berechtigung verfügte, suchte er nach einer Person,…
Rechtliche Beurteilung Die durch das Berufungsgericht vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung gemäß § 914 ABGB, wonach sich die Schad- und Klaglosvereinbarung des Erstbeklagten mit dem Kläger auch auf allfällige Haftungsfälle des Klägers aus seiner handelsrechtlichen Geschäftsführerfunktion beziehe, ist entgegen der Auf…