Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Kläger, die auf seiner Seite beigetretene streitgenössische Nebenintervenientin Ulrike Christine K***, der Beklagte und dessen Bruder Paul G*** sind Gesellschafter der ERZ-Engineering Gesellschaft mbH. Bis 14.8.1985 waren sie zu je 25 %, seither sind der Kläger und Paul G*** je zu 2…
Rechtliche Beurteilung Der vom Beklagten gegen den Beschluß des Berufungsgerichtes erhobene Rekurs ist nicht berechtigt. Der Beklagte beharrt nach wie vor auf seinem Standpunkt, die gerichtliche Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers komme nur dann in Betracht, wenn dieser über die Stimmenmehrheit oder doch über…