Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Untergerichte werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen, das auf die Kosten des Rechtsmittelverfahrens gleich weiteren Verfahrenskosten 1.Instanz Bedacht zu nehmen haben wird.…
Text Begründung: Mit der am 20.3.1985 eingelangten Klage begehrt die Klägerin den Zuspruch von S 142.699,85 s.A. und bringt vor, der Beklagte sei Geschäftsführer der W*** J.E.Müller KG in Klagenfurt gewesen. Über das Vermögen dieser Gesellschaft sei zur GZ 6 S 24/82-52, des Landesgerichtes Klagenfurt der…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Ergebnis berechtigt. Ohne Bedeutung ist es allerdings, daß die Klägerin den Beklagten in der Klage als Geschäftsführer der W*** J.E.M*** KG bezeichnet hat und nicht, wie es zutreffend gewesen wäre, als Geschäftsführer der Komplementärsgesellschaft, der Bau-M*** Gesellschaft mbH, …