Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 188.398,89 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 115.200 S Barauslagen und 5.422,14 S Umsatzsteuer) binnen drei Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Inhaberin mehrerer, am 2. April 1975 in ***** von der Firma D***** GmbH ausgestellter und von der Firma R*****gesellschaft mbH angenommener Wechsel mit einer Gesamtsumme von 6,5 Mio DM. Die Wechsel enthalten jeweils auf dem für die Annahmeerklärung vorges…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Unter dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens bekämpft die Klägerin die Erledigung ihrer Beweisrüge über das Zustandekommen des Unterschriftsprobenblatts Beil ./G durch das Berufungsgericht. Die Klägerin meint, schon aus der Prüfung der Urkunde durch…