Spruch Rechtsgeschäfte einer Kreditunternehmung, bei deren Abschluß sie von ihren veröffentlichten allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, sind keine gewöhnlichen Geschäfte iS des § 54 Abs. 1 HGB bzw. des § 26 GenG OGH 19. 1. 1984, 6 Ob 813/83 (OLG Wien 3 R 126/83; KG St. Pölten 1 Cg 248/82)…
Text Der in K ansässige Tischlermeister Reinhold R schuldete der beklagten Partei aus einem grundbücherlich sichergestellten Kredit einen Betrag von rund 800 000 S. Da der Schuldner, der den Kredit aus den laufenden Geschäftseinnahmen zurückzahlen sollte, seinen Betrieb krankheitsbedingt stillegte, sucht…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen:Da der Kläger ausschließlich mit Rudolf S verhandelte, könnte er gegen die beklagte Partei nur durchdringen, wenn dessen Verhalten vor und bei dem Vertragsabschluß dieser zuzurechnen wäre oder die beklagte Partei das Geschäft nachträglich genehmigt hätte. Der das Stellve…