Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit S 19.942,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 3.323,70 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 9.9.1928 geborene Kläger war seit 1.8.1945 bei der beklagten G*** (bzw. ihrer Rechtsvorgängerin) angestellt und wurde mit Beschluß vom 9.7.1958 zum Geschäftsführer bestellt. Seit 18.8.1987 war er wegen eines cerebralen Multiinfarktgeschehens im Krankenstand. Seit damals …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist nicht berechtigt. Die Rechtsansichten des Berufungsgerichtes, 1. daß zwischen dem Abfertigungsanspruch des Klägers und den behaupteten Schadenersatzforderungen der Beklagten aus dem Abschluß verschiedener Kreditgeschäfte ein rechtlicher Zusammenhang iS des § 391 Abs 3 …