JudikaturJustizRS0059509

RS0059509 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. November 1970

Bloß kollektivvertretungsbefugte Personen können sich auch einzeln, jeweils allein durch einen Mißbrauch der Vollmacht hinter dem Rücken des Mitvertretungsberechtigten einer Untreue schuldig machen.