JudikaturJustizRS0059490

RS0059490 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2001

Bei einer engen Verknüpfung der Organstellung des Geschäftsführers mit seinem Anstellungsvertrag, kann die Beendigung des Anstellungsverhältnisses nur durch wirksamen Gesellschafterbeschluß erfolgen. (§ 48 ASGG).

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