Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 21.375,- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 3.562,50 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war aufgrund eines Angestelltenvertrages als Geschäftsführer der Beklagten tätig. Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, daß die Kündigung des Klägers zum 30. 6. 1996 in Entsprechung eines wirksamen Gesellschafterbeschluß erfolgt sei und das Dienstverhä…
Rechtliche Beurteilung Zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses des GmbH - Geschäftsführers ist - wie für die Abberufung aus der organschaftlichen Stellung - ein Gesellschafterbeschluß erforderlich. Die Beendigungserklärung entfaltet somit keine Rechtswirkungen, wenn ein solcher Gesellschafterbeschluß fehlt (Reich-Roh…