JudikaturJustizRS0059479

RS0059479 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 1972

Die Vorlage selbst aussichtloser oder unzulässiger (Haftbeschwerden, Aufsichtsbeschwerden) Beschwerden durch den Untersuchungsrichter oder Einzelrichter an das hiezu berufene Gericht ist keine Ermessenssache, sondern Pflicht.