RS0059479 – OGH Rechtssatz
RS0059479 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Vorlage selbst aussichtloser oder unzulässiger (Haftbeschwerden, Aufsichtsbeschwerden) Beschwerden durch den Untersuchungsrichter oder Einzelrichter an das hiezu berufene Gericht ist keine Ermessenssache, sondern Pflicht.